Um ein einheitliche Umsetzung und Bewirtschaftung der Kautionspflicht zu gewährleisten und aufgrund der Regelungen, dass die Kaution auf dem Gebiet der Eidgenossenschaft grundsätzlich nur einmal geleistet werden muss, haben die zuständigen Paritätischen Kommissionen von allgemeinverbindlich erklärten GAV mit einer Kautionspflicht die auf diesen Aufgabenkreis spezialisierte «Zentrale Kautions-Verwaltungsstelle Schweiz, ZKVS» mit der Umsetzung der Kautionsabwicklung beauftragt.
Die Kaution ist vor der Arbeitsaufnahme zu leisten. Die betroffenen Betriebe werden individuell per Fax, E-Mail oder Brief unter Beilage eines Merkblatts und einer Muster-Garantieurkunde von der ZKVS umfassend über die Kautionspflicht informiert. Diese Information beinhaltet auch Angaben über die konkrete Abwicklung sowie den Zeitpunkt, ab dem die Kaution verbindlich zu leisten ist.
Wichtig: Es liegt in der jeweiligen Verantwortung jedes von der Kautionspflicht erfassten Betriebes, dafür zu sorgen, dass vor der Arbeitsaufnahme eine Kaution geleistet bzw. gestellt ist. Andernfalls laufen Sie in Gefahr, dass Sie anlässlich einer Kontrolle mit einer Konventionalstrafe belangt werden!
Die Kaution kann in bar oder durch eine unwiderrufliche Garantie einer der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterstellten Bank oder einer der FINMA unterstellten Versicherung erbracht werden.
Folgende von den zuständigen Behörden allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (GAV) kennen aktuell die so genannte Kautionspflicht:
Alle Informationen zum genauen Ablauf der Kautionsabwicklung finden Sie hier.
mehr erfahrenWas muss ich tun, wenn ich von der Kautionspflicht betroffen bin? Muss die Kaution in bar hinterlegt werden?
Diese und ähnliche Fragen werden Ihnen in den verschiedenen Merkblättern Ihrer Branche beantwortet. Lesen Sie die entsprechenden Merkblätter sorgfältig durch.
mehr erfahrenDie auf diesen Webseiten publizierten Angaben dienen zu Ihrer Information. Der Inhalt ist nicht rechtsverbindlich. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen bzw. die allgemeinverbindlich erklärten gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen massgebend.