Um weitere Informationen zu erhalten, klicken Sie bitte auf das «K». Die Kautionspflicht gilt in folgenden Kantonen und Branchen:
Die Kautionspflicht gilt für alle in- und ausländischen Betriebe/Arbeitgeber, welche in den nachstehenden Branchen Dienstleistungen in der Schweiz ausführen.
Die betroffenen Betriebe/Arbeitgeber werden von uns jeweils schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief auf die allgemeinverbindlich erklärte GAV-Kautionspflicht aufmerksam gemacht und aufgefordert, vor Arbeitsbeginn eine Kaution zu hinterlegen.
Alle Informationen zum genauen Ablauf der Kautionsabwicklung finden Sie nachstehend bei der jeweiligen betroffenen Branche.
Die auf diesen Webseiten publizierten Angaben dienen zu Ihrer Information. Der Inhalt ist nicht rechtsverbindlich. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen bzw. die allgemeinverbindlich erklärten gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen massgebend.